Film & Fernsehen

ALG 1 Novelle beschlossen – 6 statt 12 Monate Anwartschaft kommen

CDU-Generalsekretär Volker Kauder schaffte es immerhin zum Fototermin vor der Expertenanhörung zum 9. SGB III Änderungsgesetz am 15. Juni im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales. Doch auch der Schulterschluss mit Dominik Raake, Hans-Werner Meyer, Nina Hoger, Christian Karmann oder Caroline Redel konnte die Abgeordneten nicht überzeugen, in letzter Minute noch Änderungen zu Gunsten der Kurzzeitschbeschäftigten in Kultur und Medien vorzunehmen. Nach der Alibiveranstaltung passierte das Gesetz am 19. Juni in der seit Wochen bekannten Version den Bundestag.
So bleibt es bei der seit Wochen bekannten Fassung. Ver.di und die anderen Verbände loben, dass künftig nicht mehr 12, sondern mit gewissen Einschränkungen nur sechs Monate Beschäftigungszeit in zwei Jahren gefordert sind, um Ansprüche auf ALG1 zu erlangen.

Das Gesetz sieht dann vor:
6 Monate Anwartschaftszeit und 3 Monate Alg 1
8 Monate Anwartschaftszeit und 4 Monate Alg 1
10 Monate Anwartschaftszeit und 5 Monate Alg 1
Ab 12 Monaten Anwartschaftszeit greift der normale uneingeschränkte Anspruch auf Alg 1.
Es bleibt aber bei den von der Koalition ausgehandelten Einschränkungen für die verkürzte Anwartschaft. Wer mehr als 30.240,- Euro im Jahr verdient, soll leer ausgehen, obwohl er bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die mehr als doppelt so hoch ist, sogar noch steigende Beiträge einzahlt. Die Arbeitsverhältnisse dürfen in der Mehrzahl nicht länger als sechs Wochen sein. Das heißt, wer in zwei Jahren an 180 Tagen beschäftigt war, kriegt Geld, wenn 91 Tage aus Beschäftigungen herrühren, die jeweils nicht länger als sechs Wochen gedauert haben. Sind es nur 90 Tage, gibt es ein Geld vom Jobcenter.

Ver.di und BFFS sehen das von ihnen geforderte Gesetz nur als ersten Schritt in die richtige Richtung. Ihnen schließen sich alle Experten aus den Bundestagsparteien an, die Einblick in die speziellen Beschäftigungsverhältnisse der Branche haben. Einig ist man sich in der Kritik, dass gerade für Projektartige Arbeit im Film-, Kultur- und Medienbereich eine längere Beschäftigungsdauer als sechs Wochen üblich ist. Ver.di hat zudem kritisiert, dass die Verdienstgrenze doppelt so hoch liegen müsste, weil ein mittleres Einkommen für überwiegend befristet Beschäftigte nicht ausreicht, um das erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko finanziell zu überbrücken. Alle hoffen nun auf die versprochene Evaluierung des Gesetzes in drei Jahren.
Die Neuregelung ist auf die von ver.di / connexx.av initiierten Kampagne „5statt12“ zurückzuführen, die durch 8000 Unterschriften von Betroffenen aus dem Rundfunk, in der Film- und Fernsehbranche oder im Schauspiel-/Theaterbereich bekräftigt wurde.


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