Film & Fernsehen

Fronten bei Tarifverhandlungen verhärtet

(Berlin, 11. Mai 2009) In der dritten Runde sind die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Produzentenverbände und ver.di für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende ins Stocken geraten.

ver.di fordert neben deutlichen Gagenerhöhungen in öhe von 10% eine Maximalarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag. Nur noch in definierten Ausnahmefällen, wie kurzer Motiv-Verfügbarkeit, höherer Gewalt und unplanbaren Ereignissen, sollen 12 Stunden und dann auch nur mit Zustimmung der Filmschaffenden überschritten werden können.

"Die ausufernden Arbeitszeiten an Filmsets wollen wir mit einem gesunden Kompromiss zwischen notwendiger Flexibilität des Filmgeschäfts und zumutbaren Arbeitszeiten eindämmen. Ein Tag hat 24 Stunden: 12 Stunden Arbeitszeit, eine knappe Stunde Pause und die Mindestruhezeit von 11 Stunden, dann ist der Tag vorbei. Die Produzenten wollen den Tag auf 25 Stunden verlängern.", erklärte der ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Die Arbeitgeber wollten ursprünglich 72 Stunden die Woche für Filmproduktionen. Das wurde mittlerweile fallen gelassen. "Wir haben das Angebot von 13 Stunden täglicher Höchstarbeitszeit gemacht,“ sagt Margarete Evers, Geschäftsführende Justitziarin des Verbandes Deutscher Filmproduzenten. Dr. Christoph E. Palmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Produzentenallianz, ergänzt: "Jeder Praktiker weiß, dass eine Arbeitszeitbegrenzung bei Dreharbeiten auf 12 Stunden absolut realitätsfern ist. Schon eine Begrenzung auf 13 Stunden wird in vielen Fällen schwierig.“

Darauf kontert von Fintel: "Tatsächlich war die erste Forderung der Produzenten 70 Stunden pro Woche, in der zweiten Verhandlung haben die Produzenten 72 Stunden pro Woche als Maximalarbeitszeit gefordert. In einer Arbeitsgruppensitzung haben wir uns dann geeinigt, dass sich die Produzenten von ihrer Wochenarbeitszeitbetrachtung verabschieden. Sie haben zunächst 14 Stunden pro Tag und nach wenigen Minuten 13 Stunden pro Tag als Maximalarbeitszeit gefordert.“

Zudem möchte ver.di die Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn über das gesetzliche Maß hinaus um eine Stunde auf 12 Stunden verlängern. Und dies vor allem verbindlich festschreiben, wenn es zu genehmigten Überschreitungen kommt, damit zumindest der folgende Arbeitstag kürzer wird.

Nicht zuletzt möchte ver.di die Dokumentation von Arbeitszeit und Mehrarbeit verbindlicher machen, indem der Filmschaffende drei Tage nach einer Arbeitswoche eine Kopie der Aufzeichnung erhält. Die Arbeitgeber in den Film- und Fernsehproduzentenverbänden lehnen diese Vorschläge ab und machen den Fortgang der Verhandlung davon abhängig, dass ver.di eine tägliche Arbeitszeitgrenze von 13 Stunden akzeptiert. Evers dazu: "ver.di erhebt die Forderung nach dem Zwölfstundentag und erwartet offenbar, dass die Produzenten das akzeptieren, ohne dass ver.di dabei den geringsten Verhandlungsspielraum konzidiert. Ein solcher Standpunkt erschwert eine Einigung erheblich.“

Die Produzenten wollen nicht einmal mehr die bisherige Arbeitszeitregelung - ohne die geforderten Maximalarbeitszeiten - wieder vereinbaren. Dies hatte ver.di zwischenzeitlich als Notlösung vorgeschlagen, um die Verhandlungen wieder voran zu bringen. Die Produzenten-Vertreter weigern sich auch in der dritten Runde ein Angebot für Tariferhöhungen zu machen, solange ver.di die Arbeitszeitforderung der Produzenten nicht erfülle.

"Den Fortgang der Verhandlungen auch für die Gagenerhöhungen an eine Arbeitszeitgrenze von 13 Stunden zu koppeln ist unverantwortlich von den Produzenten und schlecht für die Branche. Denn die braucht dringend Tarifsicherheit und endlich wieder spürbare Gagensteigerungen. Wir appellieren an die Produzenten sich in der nächsten Verhandlungsrunde an einer Tarifeinigung zu beteiligen“, so von Fintel.

Die Produzenten meinen dagegen: "Die diesbezüglichen Äußerungen von ver.di in der letzten Verhandlungsrunde haben die Produzenten als ein erfreuliches und notwendiges Signal verstanden, sich von der anfänglich erhobenen Forderung nach einer linearen Erhöhung von 10% zu verabschieden. Dies würde auch in diesem Bereich den Weg öffnen, sich in dieser Frage anzunähern.“ Mathias von Fintel bestätigt das Signal, auch unterhalb der 10 % und für zwei Jahre abzuschließen, allerdings brauche ver.di dazu ein erstes Angebot der Produzenten. "Da die Produzenten dies aber trotz wiederholter Aufforderung abgelehnt haben, bevor wir die 13 Stunden Maximalarbeitszeit akzeptieren, ist es in dieser Frage zu keiner Bewegung gekommen. Den Schritt ggf. Gagenerhöhungen auch bei unveränderter Arbeitszeitreglung - ohne jegliche Maximalarbeitszeitregelung - zu vereinbaren, lehnen die Produzenten ebenso strikt ab.“

Die vierte Verhandlung findet am 6. Juli 2009 in München statt. "Die Produzenten streben nach wie vor einen Tarifabschluss an. Dieser muss jedoch von einem gegenseitigen Geben und Nehmen gekennzeichnet sein und nicht nur für die Filmschaffenden sondern auch für die Produzenten – vor allem vor dem Hintergrund sich verschärfender Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen, dramatischer Werbeeinbrüche bei den privaten Sendeunternehmen und einer rückläufigen Auftragslage bei den öffentlich-rechtlichen Sendern – vertretbar sein,“ so Evers.

Der ver.di-Tarifausschuss der Filmschaffenden berät am 26. Juni über die Tarifsituation.

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