Seit der Einführung des Arbeitszeitkontos 2005 bieten wir den "Tarifcheck“ für Filmschaffende an. Ein Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Anwendung des Arbeitszeitkontos, weil dieses die Erfüllung der Bedingungen für den Arbeitslosengeldbezug wesentlich erleichtert. Weitere Prüfkriterien sind Zuschläge, Gage, Urlaub, Ruhezeiten, Ausgleich für Sonn- und Feiertage sowie die Reisezeiten und Spesen.
Die Erfahrungen mit dem seit Juni 2005 in Kraft getretenen Übergangstarifvertrag zur Einführung des Zeitkontos sind unterschiedlich. Teilweise werden die Regelungen zum Zeitkonto gut umgesetzt. Gleichzeitig beobachten wir aber mit Sorge, dass es Produktionsfirmen gibt, die die Zeitkontenregelung gar nicht oder schlechter abgewandelt anbieten.
Um die Einhaltung des Tarifvertrages nachhaltig voranzutreiben, geben wir allen filmschaffenden Mitgliedern die Gelegenheit, ihre Arbeitsverträge dem "Tarifcheck für Filmschaffende" zu unterziehen. Jeden eingeschickten Vertrag prüfen wir darauf, ob er arbeitsrechtlichen und tariflichen Anforderungen genügt und geben Ihnen darüber Rückmeldung. Persönliche Daten bleiben selbstverständlich Dritten gegenüber stets geschützt.
Senden Sie uns Ihre Verträge per Fax an 040.28 25 90 80 oder per E-Mail an tarifcheck.film@connexx-av.de.